- Sämtliche Angebote und Angaben erfolgen unsererseits freibleibend,
unverbindlich und nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für
die Richtigkeit, Irrtum und Zwischenverkauf bzw. anderweitige Erledigung
bleiben vorbehalten.
- Die Maklerprovision ist zahlbar und fällig sofort nach Kauf-,
Miet- oder Pachtabschluß . Eine Tätigkeit auch für
den anderen Vertragspartner ist dem Makler gestattet.
- Von einem Vertragsabschluß haben die Parteien sofort Mitteilung
zu machen.
- Bei Vertragsabschluß schuldet grundsätzlich jede Vertragspartei
die volle Maklerprovision, es sei denn, es ist ausdrücklich eine
gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Entrichtung der Maklerprovision
getroffen.
- Eine Weitergabe unserer Angebote und Mitteilung an Dritte sind
unzulässig und verpflichtet im Schadensfall zum Ersatz desselben.
- Maklerprovision sind in der Höhe, wie auf unserem Angebot
vermerkt, zu zahlen.
- Eine von uns mündlich oder schriftlich mitgeteilte Gelegenheit
zum Vertragsabschluß und ein derartig erbrachter Nachweis eines
Kaufinteressenten oder ein gleichartiges Angebot wird vom Empfänger
als bisher unbekannt anerkannt wenn nicht unverzüglich, spätestens
innerhalb von 5 Tagen, Widerspruch erfolgt und uns gleichzeitig der
Nachweis hierfür erbracht wird.
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